Kostenpflichtiger Vor-Ort-Beratungstermin

Vor-Ort-Termine:

Auf Wunsch vereinbaren wir gerne einen Vor-Ort-Termin mit unserem Techniker, um die von Ihnen gewünschten Leistungen in Augenschein zu nehmen.

Bei den einzelnen Kategorien fallen folgende Pauschalen an:

Nach Rechnungsstellung ist es uns nicht mehr möglich, den Rechnungsempfänger und/oder die Rechnungsanschrift zu ändern!
Falls abweichend von Rechnungsadresse.
Um uns bestmöglichst auf den Beratungstermin bei Ihnen vorbereiten zu können, beschreiben Sie uns bitte kurz Ihr Anliegen.

Bei diesem Begehungstermin handelt es sich um eine reine Inaugenscheinnahme. Während des Termins kann keine verbindliche Aussage zur technischen Durchführbarkeit oder zu den entstehenden Kosten getroffen werden. Der Vor-Ort-Termin beinhaltet nicht die Pflicht einer Angebotsabgabe oder sonstigem Schriftverkehr. Eine Angebotsabgabe ist abhängig von der technischen Machbarkeit und/oder unseren Ausführungsmöglichkeiten. Beides wird im Nachgang des Begehungstermins von uns geprüft.

 

Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistungen innerhalb von vier Wochen nach Angebotsabgabe schreiben wir Ihnen die angefallene Pauschale wieder gut.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Mitarbeiter nicht mehr kostenfrei zu einem Vor-Ort-Termin schicken können, denn auch für uns ist ein solcher Termin mit direkten Kosten (Fahrtkosten, Stundenlohn, Hilfsmittel) verbunden.

 

Nach Eingang Ihrer verbindlichen Bestellung werden wir uns zeitnah, während unserer Geschäftszeiten, mit Ihnen in Verbindung setzen um telefonisch Ihren persönlichen Vor-Ort-Termin mit Ihnen abzustimmen..

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