Glasschadensregulierung mit der Versicherung – wir helfen Ihnen weiter

Glasschadensregulierung

Abwicklung mit der Versicherung

Sie haben einen Glasschaden, der über Ihre Versicherung geregelt werden soll?

Kein Problem, wir helfen Ihnen schnell, fachgerecht und kompetent bei der Glasschadenregulierung– auch bei der Abrechnung mit der Versicherung.

Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Schadensregulierung:

1. Möglichkeit (sichere Variante)

Folgende Voraussetzungen sind gegeben:

Wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen erfüllt sind geht es mit folgenden Schritten weiter:

Ihre Versicherung möchte zuerst einen Kostenvoranschlag?

Alle Informationen dazu finden Sie in dem Beitrag „Kostenvoranschlag für die Versicherung“!

2. Möglichkeit (nicht sichere Variante)

Folgende Voraussetzungen sind vorhanden:

Folgende Schritte werden durch Sie eingeleitet:

Wichtiger Hinweis:

Sollte die Versicherung den Schaden nicht regulieren, so müssen Sie die Rechnung in voller Höhe selbst an die Firma GLAS VOIT GMBH bezahlen!

Die Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung ist nicht Vertragsgrundlage des eigentlichen Reparaturauftrags durch uns.

Sollte die Zahlung der Reparaturrechnung nicht erfolgen, so kommen Sie automatisch in den Zahlungsverzug, was letztendlich das „gerichtliche Mahnverfahren“ zur Folge hat.

Hier gelten die gesetzlichen Regelungen nach BGB zum „Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“!

Mögliche Gründe, warum Ihre Versicherung die Schadensregulierung nicht übernimmt:

  1. Die Versicherungspolice / der Jahresbeitrag wurde nicht beglichen. Hier bezahlt keine Versicherung den Schaden.
  2. Der Schadensbericht fehlt und / oder liegt der Versicherung noch nicht vor.
  3. Der Schadensbericht wurde vom zuständigen Sachbearbeiter noch nicht bearbeitet.
  4. Es wurde noch keine Kostenfreigabe durch die Versicherung erteilt.

Weiterer wichtiger Hinweis:

Die Firma GLAS VOIT GMBH überprüft und / oder verhandelt die oben genannten Punkt nicht mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, da wir kein Vertragspartner der Versicherung sind.

Nur Sie als Versicherungsnehmer haben hierzu die entsprechenden Rechte.

Anmerkung:

Wir empfehlen Ihnen bei der Schadensregulierung immer die hier aufgeführte erste Möglichkeit. Nur diese Möglichkeit stellt einen sicheren Weg zur Regulierung Ihres Glasschadens dar. Bei der zweiten hier genannten Möglichkeit der Schadensabwicklung kann es sein, dass die Versicherung der Schadensregulierung nicht zustimmt.

Informationsmaterial zum Download

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